Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.01.1991 - 17 UF 448/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5076
OLG Stuttgart, 14.01.1991 - 17 UF 448/90 (https://dejure.org/1991,5076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.1991 - 17 UF 448/90 (https://dejure.org/1991,5076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 17 UF 448/90 (https://dejure.org/1991,5076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit ; Deutsche Gerichte; Ort der Scheidung; Türkische Eheleute; Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften; Wirtschaftliche Verhältnisse; Billigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 262
  • FamRZ 1991, 1068
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1991 - 17 UF 448/90
    Der Zulassung der weiteren Beschwerde mit Rücksicht auf diese Rechtsfrage bedürfte es nicht, da weder Art. 17 EGBGB noch dem System des deutschen internationalen Privatrechts ein Anhalt für die vom Amtsgericht vertretene Meinung zu entnehmen ist, Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB gelte im Grundsatz nur bei Inlandsscheidung, und diese Auffassung soweit ersichtlich für das neue deutsche IPR sonst nicht vertreten wird (Palandt-Heldrich, 50. Aufl., Art. 17 EGBGB, Rz. 26; zum früheren deutschen IPR, BGH FamRZ 83, S. 366).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht